Energieausweis

Die gesetzliche Grundlage zum Energieausweis ergibt sich aus der Energieeinsparverordnung und zukünftig aus dem Gebäudeenergiegesetz.

Eigentümer von Immobilien, die ganz oder teilweise vermietet, verpachtet, verleast oder verkauft werden, müssen spätestens zur Besichtigung der Immobilie einen gültigen Energieausweis vorlegen.

Auch in Immobilieninseraten müssen diverse Daten aus dem Energieausweis angegeben werden.

Für bestehende Gebäude gibt es zwei Arten:

1. Bedarfsausweis (hier wird der voraussichtliche Energiebedarf für das Gebäude errechnet)
2. Verbrauchsausweis (hier wird der gemessene Verbrauch der letzten 3 Jahre zu Grunde gelegt)

Mit einem Bedarfsausweis ist man rechtlich immer auf der sicheren Seite. Allerdings ist diese Art der Ausweiserstellung auch deutlich aufwendiger und damit auch deutlich teurer als ein Verbrauchsausweis.

Ob ein Verbrauchsausweis ausreichend ist, hängt von vielen Faktoren ab. Grundsätzlich wird die Unterscheidung zwischen den Gebäudetypen Wohngebäude,  Nichtwohngebäude oder  Mischgebäude gemacht. Alle drei Typen haben unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen.

Unser Büro kann Ihnen beide Ausweisarten anbieten. Wir haben Erfahrung vom Einfamilienhaus bis zur großen Gewerbeimmobilie mit Werkshallen und Sondernutzung. Gerne klären wir mit Ihnen anhand Ihrer Unterlagen, welcher Ausweistyp für Ihr Gebäude der RICHTIGE ist.