Möchte man heute Fördermittel nutzen, ist eine baubegleitende Qualitätssicherung fast immer unerlässlich, da dies Bestandteil der Förderrichtlinien ist. Aber auch ohne diesen "Zwang" sollte man sich für eine unabhängige Betreuung während der Bauphase entscheiden.
Als Käufer hat man das Recht, dass die erworbene Immobilie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit mindern oder sogar aufheben. Die baubegleitende Qualitätssicherung sorgt dafür, dass das Bauwerk unter der Berücksichtigung der anerkannten Regeln der Technik den vereinbarten und zugesicherten Eigenschaften entspricht.
Häufig ist der ökonomische Druck auf Bauunternehmer dramatisch. Um Kosten einzusparen, werden deswegen ungelernte Arbeitskräfte eingestellt. Oft stehen die Arbeitskräfte unter einen enormen Zeitdruck. Manche Firmen führen keine eigene Qualitätsüberwachung durch. Diese setzten darauf, dass Mängel nicht entdeckt werden. Als „normaler“ Bauherr steht man den Leuten vom Bau als Laie gegenüber. Holt sich der Bauherr jedoch rechtzeitig einen Baufachmann an seine Seite, so tritt er ebenfalls als Profi auf.
Je nachdem, ob es sich um einen Neubau oder eine Sanierung handelt, kann es leichte Abweichungen geben, aber der grobe Fahrplan sieht wie folgt aus:
Beim ersten Gedanken an einen Um- oder Neubau sollte möglichst schnell die Unterstützung eines Fachmanns gesucht werden. Anstatt sich durch eine Vielzahl von verschiedenen Informationen zu wühlen, erhält der Bauherr vom unabhängigen Baufachmann die speziell auf ihn zugeschnittenen Informationen.
Mit der Einstiegsberatung fängt alles an. Nicht selten entstehen dabei ganz neue Sichtweisen auf das Bauvorhaben, die erhebliche Kostenersparnisse bewirken können.
Natürlich ist ein Einstieg in die QS jederzeit möglich. Im eigenen Interesse sollte man jedoch nicht erst damit beginnen, wenn erste Unstimmigkeiten zwischen dem Bauherrn und dem Auftragnehmer auftreten. Je früher ein Experte eingeschaltet wird, je besser wird eine QS von den Bauausführenden akzeptiert. Für das Abrufen von Fördermitteln muss meist eine lückenlose Dokumentation nachgewiesen werden, da sollten die Förderbedingungen strickt eingehalten werden.